Allgemeine Geschäftsbedingungen Philatelistenverein Baden-Wettingen

  1. Alle Auktionslose werden in eigenem Namen auf Rechnung eines Dritten verkauft.

  2. Der Versteigerer haftet für die Echtheit der verkauften Einzellose während 1 Jahr. Ausgeschlossen ist die Haftung für Sammlungen und Sammellose, das heisst für Lose mit 2 und mehr nicht einzeln beschriebenen Marken. Beanstandung für Einzellose haben innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Loses schriftlich zu erfolgen.


  3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Schriftliche Gebote oder Gebote via Internet haben Vorrang. Liegen während der Auktion gleich hohe Gebote vor (ein Bieter im Saal und ein schriftlicher oder Internetbieter) erhält der schriftliche oder Internetbieter das Los. Liegen gleich hohe schriftliche und/oder Internetgebote vor, wir das Los dem Erstbieter zugeschlagen.

  4. Auf den Zuschlagspreis haben Nichtvereinsmitglieder ein Aufgeld von 15% zu bezahlen. Mitglieder des Philatelistenvereins Baden-Wettingen bezahlen kein Aufgeld.

  5. Steigerungsskala:

bis 20.--

Fr. 1.--

von 20.-- bis 50.--

Fr. 2.--

von 50.-- bis 200.--

Fr. 5.--

von 200.-- bis 500.--

Fr. 10.--

über 500.--

Fr. 20.--

  1. Mit dem Zuschlag kommt zwischen Versteigerer und Bieter ein Kaufvertrag zustande. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Sache auf den Käufer über. Der Eigentumsübergang erfolgt jedoch erst mit der vollen Bezahlung des Kaufpreises.

  2. Die Zahlung für Zuschlagspreis, Aufgeld und Versandkosten haben in Schweizerfranken entweder in bar oder auf das Bankkonto des Versteigerers zu erfolgen. Allfällige Bankspesen gehen zulasten des Bieters. Bei Einzahlung am Postschalter erhöht sich der Gesamtbetrag um CHF 3.- Aufgeld zum Zuschlagspreis:

  3. Es ist Vorauszahlung vereinbart. Der Versand der Lose erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.

  4. Die Zustellung der zugeschlagenen Lose durch die Post erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bieters.

  5. Die Versteigerung und die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden /AG. Der Versteigerer behält sich jedoch das Recht vor, den Bieter an seinem Wohnsitz zu belangen.

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